rozprawy |
1.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
22 >
Issue: 2
Stanisław Kaminski
Stanisław Kaminski
Metodologiczne typy etyk
Metodologiczne typy etyk
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2.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
22 >
Issue: 2
Tadeusz Styczeń, Andrzej Szostek
Tadeusz Styczeń
Uwagi o istocie moralności
Bemerkungen zum Wesen der Sittlichkeit
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Die Autoren bemühen sich den Begriff Sittlichkeit zu definieren. Ausgangspunkt eines analytischen Urteiles ist, ihrer Auffassung nach, eine für alle Menschen gemeinsame Sittlichkeitsintuition. Diese ist insofern klar, um in Anlehnung an sie vier Grundsätze, die den wesentlichen Inhalt der Sittlichkeit befriedigen müssen, zu formulieren. Diese Grundsätze sind folgende: 1) Uneigennützigkeit der Handlung,- 2) Unbedingtheit der Handlungspflicht; 3) Begründung der sittlichen Gebote; 4) Autonomie des handelnden Subjektes. Auf Grund dieser Erfordernisse beurteilen die Autoren kritisch zwei Difinitionsversuche der Sittlichkeit: den deontologischen und eudämonistischen. Beide wurden als unzutreffend bezeichnet, da sie nicht imstande waren eines der gestellten Erfordernisse zu erfüllen. Diesen wird solch eine Bezeichnung der Sittlichkeit gerecht, welche in zwischenpersönlicher Relation der Affirmationspflicht auf die Würde der Subjekt-Person zur Objekt-Person bezogen ist. Nach der auf diese Weise getanen Verdeutlichung des Begriffsinhaltes der Sittlichkeit, nehmen die Autoren zu eventuellen Schwierigkeiten Stellung, welche bezüglich der angegeben Definition auftreten können. Eine so verstandene Sittlichkeit — nach der Meinung der Autoren — ist in der jahrhundertealten humanistischen und personali- stischen Tradition, andererseit verschiedener, philosophischer und weltanschaulicher Strömungen enthalten.
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3.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
22 >
Issue: 2
Johannes Gründel, Helmut Juros
Johannes Gründel
Wina —- kara — zadośćuczynienie
Wina —- kara — zadośćuczynienie
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4.
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Roczniki Filozoficzne:
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Issue: 2
Helmut Juros
Helmut Juros
W sprawie tzw. subiektywnej definicji dobra
Die „subjektive" Definition des Güten
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Unter Berufung auf Aristoteles und Thomas von Aquin behauptet die Philosophie, dass etwas gut ist, sofern es ein Ziel des Strebens abgibt: bonum est quod omnia appetunt. Etwas ist gut und wertvoll für einen Begehrenden. Mit dem Guten erscheint also eine Subjektbezogenheit verbunden.Dieser „subjektiven” Definition macht man einen Vorwurf, das Güte sei dadurch versubjektivisiert (F. Brentano, A. Kastil, G. E. Moore). Und doch ist der Gutbegriff, wie die dargelegte Analyse zeigt, bei Aristoteles und Thomas so wenig wie später bei Duns Skotus versubjektivisiert. Das Güte vom Streben aus begriffen schliesst nicht die ontische Verankerung des Güten aus. Der Grund dafür, dass etwas Objekt des Begehrens wird, liegt in seiner Güte und Werthaftigkeit. Jedes Ding ist gut, sofern es vollkommen ist. Gut ist etwas, sofern es vollkommen ist, vollkommen aber ist etwas, sofern es im Akte ist. Jedes Seiende (ens) ist deshalb gut, weil es das Sein (esse) beisitzt. Dasein also, d.h. Aktualität des Dinges bedeutet ein Gut. Soweit die Güte in der Aktualität und Erlangung der eingentümlichen Vollkommenheit des Dinges gründet, darf man nicht vom Subjektivismus und Relativismus des Guten sprechen.
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5.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
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Issue: 2
Franz Scholz, Jerzy Strojnowski
Franz Scholz
Głosić normy — to je uzasadniać:
Przyczynek do zagadnienia obowiązywania bezwzględnego wtornych, operatywnych norm zakazujących
Głosić normy — to je uzasadniać
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6.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
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Issue: 2
Jerzy W. Gałkowski
Jerzy W. Gałkowski
Działanie moralne w etyce Jana Dunsa Szkota
Der Begriff sittlicher Handlung in der Ethik von Johann Duns Scotus
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Der Handlungsbegriff gehört zu den Zentralgrundsätzen in der Ethik und philosophischen Antropologie. Eine analytische Erläuterung erlaubt das Erfassen gewisser charakteristischer Merkmale dieser beiden philosophischen Disziplinen. In der von Duns Scotus repräsentierten Philosophie und Theologie wurde die menschliche Praxis mit dem Volitio identifiziert, die Erkenntnis wiederun nur als notwendige Handlungsbedingung angesehen, jedoch nur als eine äusserliche, nicht sie konstituierende Bedingung. Dies ergiebt sich aus antropologischen Erläuterungen, sowie der Anerkennung der Freiheit als Höchstwert. Die Begründung einer solchen Konzeption ist die von Duns Scotus angenommene „Schichten" Konzeption des Menschen, die Annahme einer Vielfalt substantieller Formen im Menschen.Duns Scotus nahm die aristotelische Erkenntniskonzeption und Teilung an, führte jedoch eigene Modifikationen ein. Grundsatz einer Wissensteilung (oder Erkenntnisteilung) in eine theoretische und praktische ist nicht das Ziel selbst, sondern das Erkenntnisobjekt, welches im Fall der praktischen Erkenntnis die Handlung selbst und die zufällige Existenz (ens ad finem) ist. Das praktische Wissen welches durch die Redlichkeit des Willens determiniert wird, erhält erst sittliche Bedeutung. So ein Wissen hat den höchsten Zuverlässigkeitsgrad. In so einem Fall handelt es sich vielmehr um eine subjektive Gewissheit (Zuverlässigkeit) und nicht um die objektive Gewissheit, was Duns Scotus nicht zu unterscheiden wusste. Es ist auch die höchste Vollkommenheit des Willens, was sich aus der Vollkommenheit des Willens (praxis — volitio) ergibt, sowie davon, dass die menschliche Vollkommenheit vom Erreichen des Zieles durch die Praxis gekrönt wird.Weiter wurden nach dem Unterscheiden gewisser methodologischer Probleme, Erläuterungen zum Begriff des Gegenstandes, des Zieles, der Handlungsumstände, sowie der Pflichten- und Sittlichkeitsnormen durchgeführt. Hier erscheint ein gewisser Hiatus, in der menschlichen Handlungskonzeption, die Duns Scotus vertritt. Er ergibt sich aus dem übermässigen Hervorheben der Bedeutung des freien Willens (Willensfreiheit) zu ungunsten der Erkenntnis, sowie dem in deterministischen Freiheitscharakter, so bei Gott, wie auch beim Menschen. Beim Menschen führt es zu einer bestimmten Subjektivität und Unterordnung des Verstandes durch den Willen zum Handeln, sowie zur Konfrontation zweier (im gewissen Aspekt) wichtigster Werte — der Wahrheit und der Liebe. Beim Indeterminismus von Duns Scotus, in Verbindung mit dem immanenten Pflichtenursprung, wäre es der Wille, ergäbe im Resultat so eine Konzeption der Handlung (und der Ethik), in welcher Arbitrium und Solipsismus vorherrschend wären. Duns Scotus wollte sich davor bewahren und führte einen restlos transcendenten Moralpflichtenursprung ein — den Willen Gottes. Vermittler dieser beider Sphären soll die Liebe des Menschen zu Gott sein, die nicht auf dem Verständnis ihr auferlegter Normen, sondern auf blindem Vertrauen beruht. Diese Auffassung befestigt den Solipsismus, anstatt die Sphäre menschlicher Existenz mit der unerlässlichen Existenz zu verbinden. Darüberhinaus hat eine so aufgefasste Pflichtenkonzeption die Eigenschaft den Menschen willenlos zu machen und bleibt deshalb mit der von Duns Scotus angenommenen Konzeption des Menschen nicht im. Einklang. Diese würde vielmehr der Konzeption eines immanenten Pflichtenursprunges entsprechen.
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7.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
22 >
Issue: 2
Jan Śrutwa
Jan Śrutwa
Prawo naturalne w programie naukowo-dydaktycznym Collegium Nobilium 1740-1773
Prawo naturalne w programie naukowo-dydaktycznym Collegium Nobilium 1740-1773
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8.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
22 >
Issue: 2
Edmund Rink
Edmund Rink
Koncepcje „natury rzeczy" we wspołczesnej filozofii prawa
Konzeptionen „der Natur der Sache" in der gegenwartigen Rechtsphilosophie
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Der Artikel gibt einen Überblick einiger wichtigster Theorien zur „Natur der Sache” in der nach dem Kriege erschienen Literatur zur Rechtsphilosophie. Das Problem der ,,Natur der Sache" wird in der Auffassung folgender Autoren besprochen: G. Radbruch, E. Fechner, H. Henkel, H. Welzel, G. Stratenwerth, N. Bobbio, H. Coing, O. Ballweg, A. Baratta, W. Maihofer, A. Kaufmann, H. Schambeck.Als Augsgangspunkt nahm der Autor die Konzeption der „Natur der Sache" von G. Radbruch an, dessen Uberdenkungen, hauptsächlich in der nach dem Kriege erschienen Literatur, einen neuen Impuls zu einer weiten Anteilnahme an dieser Problematik gaben und gleichzeitig auch für die wissenschaftliche Ergründung der „Natur der Sache" zielsetzend waren: mit ihrer Hilfe konnte eine Überwindungsmöglichkeit des extremen Rechtspositivismus und der ihn basierenden These über die grundlegende Trennung der Sein- und Sollensphäre gegeben werden. Die eingehend dargestellte Auffassungsevolution Radbruch's über die „Natur der Sache" weist auf Erfolglosigkeit seiner Bemühungen bezüglich einer Überwältigung der Trennung von Sein und Sollen. Nach Radbruch's Überzeugung dient die „Natur der Sache" nur einer Lockerung — in näher nich präzisierter Form — der schon genannten Trennung. Radbruch blieb bis zu Ende einer Wertphilosophie treu, die er von den Neokantianern der südwestlichen Deutschen Schule übernahm. Im Aspekt der Sein- und Sollenproblematik erörtert der Autor dieses Artikels Theorien über die „Natur der Sache” schon genannter Rechtsphilosophen und Rechtstheoretiker, die in zwei Gruppen teilt: solche, die deutlich den Standpunkt des Dualismus von Sein und Sollen vertreten (N. Bobbio), oder die in der „Natur der Sache" eine theoretische Konstruktion sehen, die ihnen Wert und Existenz annähert, die sich jedoch endgünig zum Methodendualismus von Kant bekennen (E. Fechner, H. Henkel, H. Welzel, G. Stratenwerth), sowie diejenigen denen die Natur der Sache” im kleineren oder grösseren Ausmasse als Hinweis auf die grundsätzliche Verbindung von Sein und Sollen dient und die folgerichtig der „Natur der Sache" eine wesentlichere Bedeutung in der positiven Rechtsordnung zuschreiben (H. Coing, O. Ballweg, A. Baratta, W. Maihofer, A. Kaufmann, H. Schambeck).Das mit der rechtsphilosophischen Diskussion über die „Natur der Sache" erstellte Problem zu Erforschung der vor- und überpositivistischen Grundlagen des erlassenen Rechts als naturrechtlicher Aspekt der Theorie der „Natur der Sache” wurde hier nur kurz angedeutet.
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polemiki |
9.
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Roczniki Filozoficzne:
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Issue: 2
Karol Meissner
Karol Meissner
Prawo do osoby — problem etyki życia seksualnego
Prawo do osoby — problem etyki życia seksualnego
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10.
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Roczniki Filozoficzne:
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Issue: 2
Andrzej Szostek
Andrzej Szostek
Wolność osoby i jej konsekwencje:
Uwagi na marginesie artykułu Karola Meissnera Prawo do osoby — problem etyki życia seksualnego
Wolność osoby i jej konsekwencje
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11.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
22 >
Issue: 2
Karol Wojtyła
Karol Wojtyła
O znaczeniu miłości oblubieńczej:
Na marginesie dyskusji
O znaczeniu miłości oblubieńczej
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12.
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Roczniki Filozoficzne:
Volume >
22 >
Issue: 2
Tadeusz Styczeń
Tadeusz Styczeń
Jak uzasadniać szczegołowe zakazy moralne?:
W związku z artykułem prof. F. Scholza Głosić normy — to je uzasadniać
Jak uzasadniać szczegołowe zakazy moralne?
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